Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CraftPlan GmbH für SaaS-Leistungen gegenüber Unternehmern (B2B)
Stand: 21.06.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. CraftPlan befindet sich derzeit im Early-Access-/Beta-Stadium; einzelne Funktionen, Konditionen und Verfügbarkeiten können sich bis zum regulären Marktstart noch ändern.
§ 1 Geltungsbereich & Anbieter
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der von der CraftPlan GmbH, Gerichtstraße 31, 58540 Meinerzhagen (Geschäftsführerin: Angelika Maier; Amtsgericht Iserlohn, HRB 10800; E-Mail: info@craftplan.net; nachfolgend „CraftPlan" oder „Anbieter") als Software-as-a-Service (SaaS) angebotenen Anwendung „CraftPlan" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").
- Das Angebot von CraftPlan richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CraftPlan stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn CraftPlan in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (z. B. in einem gesonderten Bestell- oder Leistungsschein) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung
- CraftPlan ist eine cloudbasierte Software zur Unterstützung von Handwerksbetrieben und ähnlichen Unternehmen bei der Steuerung ihrer Geschäftsabläufe, insbesondere in den Bereichen Auftragserfassung und ‑verwaltung, Disposition und Einsatzplanung, Dokumentation sowie Vorbereitung der Abrechnung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung im Online-Angebot von CraftPlan sowie aus dem jeweiligen Angebot bzw. der gewählten Buchung.
- Die Software wird ausschließlich als SaaS über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib (Kauf) oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht Vertragsgegenstand.
- Early-Access-/Beta-Charakter: Die Software wird derzeit im Rahmen eines Early-Access-Programms bzw. einer Beta-Phase bereitgestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Software in aktiver Weiterentwicklung befindet, einzelne Funktionen vorläufig, eingeschränkt oder fehlerbehaftet sein können und der Funktionsumfang ohne vorherige Ankündigung erweitert, geändert oder eingeschränkt werden kann. Eine bestimmte Beschaffenheit der Software gilt nur als vereinbart, soweit sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurde; im Übrigen wird die Software im Early Access „wie besehen" (im Rahmen des gesetzlich Zulässigen) bereitgestellt.
- CraftPlan ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer (z. B. Hosting- und E-Mail-Dienstleister) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verbleibt bei CraftPlan.
§ 3 Vertragsschluss & Registrierung
- Die Darstellung der Software und ihrer Funktionen im Online-Angebot von CraftPlan stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
- Early-Access-Anmeldung: Mit der Anmeldung zum Early-Access-Programm (z. B. über das Anmelde-/Warteliste-Formular im Online-Angebot) bekundet der Interessent sein Interesse an einer Teilnahme. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Aufnahme in das Early-Access-Programm und keinen Anspruch auf Bereitstellung der Software. CraftPlan entscheidet nach freiem Ermessen über die Aufnahme und den Zeitpunkt der Freischaltung; ein Kontrahierungszwang besteht nicht.
- Ein Vertrag über die Nutzung der Software kommt erst zustande, wenn CraftPlan dem Kunden den Zugang zur Software bereitstellt bzw. die Buchung in Textform bestätigt. CraftPlan kann ein vom Kunden abgegebenes Angebot (Bestellung/Buchung) innerhalb einer angemessenen Frist annehmen.
- Der Kunde sichert zu, dass die bei der Anmeldung bzw. Registrierung gemachten Angaben (insbesondere Firma, Anschrift, Kontaktdaten) zutreffend und vollständig sind, und verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln (§ 6).
§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit & Wartung
- CraftPlan stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software betrieben wird) zur Verfügung. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt (insbesondere die Internetanbindung des Kunden) schuldet CraftPlan nicht.
- Keine zugesicherte Verfügbarkeit im Early Access: Während des Early-Access-/Beta-Stadiums wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert und es besteht kein Service-Level-Agreement (SLA). CraftPlan bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, kann diese jedoch nicht gewährleisten. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Tests, Störungen Dritter oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von CraftPlan zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.
- CraftPlan ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, zu ändern und zu warten (Updates, Upgrades, neue Releases). Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durchgeführt. CraftPlan ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Funktionsstand dauerhaft aufrechtzuerhalten.
- Eine etwaige zugesicherte Verfügbarkeit, ein SLA oder Wartungsfenster für den regulären Betrieb werden gesondert geregelt und gelten erst, sobald sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
§ 5 Preise & Zahlung
- Sämtliche Preisangaben verstehen sich, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, netto, d. h. zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Konditionen zum regulären Launch: Die für die reguläre, kostenpflichtige Nutzung geltenden Preise und Zahlungsbedingungen werden zum regulären Marktstart bekanntgegeben und gelten erst nach gesonderter Vereinbarung bzw. Buchung durch den Kunden. Vor einer solchen Vereinbarung besteht keine Zahlungspflicht für die reguläre Nutzung.
- Early-Access-Konditionen: Für die Teilnahme am Early-Access-/Beta-Programm können gesonderte Konditionen gelten (z. B. eine kostenfreie oder vergünstigte Nutzung für einen befristeten Zeitraum). Diese werden, soweit zutreffend, im jeweiligen Angebot bzw. bei der Freischaltung gesondert mitgeteilt. Aus einer im Early Access gewährten unentgeltlichen oder vergünstigten Nutzung kann kein Anspruch auf dauerhafte Fortgeltung dieser Konditionen abgeleitet werden.
- Soweit eine Vergütung vereinbart ist, sind Rechnungen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu Verzugszinsen gegenüber Unternehmern.
§ 6 Pflichten & Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er hat Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter, Token) geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und auch seine Nutzer (z. B. Mitarbeiter) hierzu zu verpflichten. Bei Verdacht auf eine unbefugte Kenntnisnahme oder Nutzung der Zugangsdaten hat der Kunde CraftPlan unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten zu ändern.
- Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB. Er stellt sicher, dass durch ihn oder seine Nutzer keine rechtswidrigen, rechtsverletzenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte eingestellt, gespeichert oder übermittelt werden und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) verletzt werden.
- Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Daten und Inhalte (insbesondere Texte, Dateien, Stamm- und Auftragsdaten) sowie für deren rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung allein verantwortlich. CraftPlan nimmt von den Inhalten des Kunden grundsätzlich keine Kenntnis und prüft diese nicht.
- Der Kunde hat die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen (insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelle Browser, Internetzugang) auf eigene Kosten bereitzustellen sowie geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware nach dem Stand der Technik zu treffen.
- Der Kunde wird die Funktionsfähigkeit der Software nicht beeinträchtigen, keine unzulässige Last erzeugen und keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, in die Software oder die zugrunde liegende Infrastruktur unbefugt einzugreifen, sie zu umgehen oder zu manipulieren.
§ 7 Nutzungsrechte
- CraftPlan räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang per Fernzugriff über das Internet bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern bzw. den vereinbarten Leistungsumfang beschränkt. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten – entgeltlich oder unentgeltlich – zur Nutzung zu überlassen, sie weiterzuvermieten, zu vervielfältigen (über die durch die bestimmungsgemäße Nutzung notwendigen Vorgänge hinaus), zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu dekompilieren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies gestatten.
- Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich aller Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte, verbleiben bei CraftPlan bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Vertrages.
§ 8 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
- CraftPlan beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Online-Angebot ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://craftplan.net/datenschutz.
- Soweit CraftPlan im Rahmen der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen Informations- und Einwilligungspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt werden.
- Sofern und soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird auf Anfrage bereitgestellt; er geht den Regelungen dieser AGB in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vor.
§ 9 Verfügbarkeit von Kundendaten / Export
- Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm in die Software eingestellten Daten. CraftPlan erwirbt an diesen Daten keine über die zur Vertragserfüllung erforderlichen Befugnisse hinausgehenden Rechte.
- Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Unbeschadet etwaiger von CraftPlan vorgenommener Sicherungen obliegt es dem Kunden, seine Daten in regelmäßigen, der Bedeutung der Daten angemessenen Abständen zu sichern bzw. zu exportieren, insbesondere vor der Durchführung von Änderungen sowie vor Beendigung des Vertrages.
- CraftPlan ermöglicht dem Kunden, seine Daten im Rahmen der hierfür bereitgestellten Funktionen abzurufen bzw. zu exportieren. Form und Umfang etwaiger Exportfunktionen richten sich nach dem jeweils aktuellen Funktionsstand der Software.
- Nach Beendigung des Vertrages wird CraftPlan dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum Gelegenheit geben, seine Daten zu exportieren, und die Daten anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder ‑rechte entgegenstehen.
§ 10 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Auf die Bereitstellung der Software gegen Entgelt finden die Vorschriften des Mietrechts entsprechende Anwendung; § 536a Abs. 1 BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) wird ausgeschlossen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Software nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Tauglichkeit der Software zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich gemindert ist. Insbesondere im Early-Access-/Beta-Stadium begründen die in § 2 Abs. 3 beschriebenen Eigenschaften (vorläufiger Funktionsumfang, Weiterentwicklung) für sich genommen keinen Mangel.
- Der Kunde hat erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich und so präzise wie möglich in Textform anzuzeigen und CraftPlan bei der Eingrenzung und Beseitigung angemessen zu unterstützen.
§ 11 Haftung
- CraftPlan haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CraftPlan, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von CraftPlan auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine darüber hinausgehende Haftung von CraftPlan ist – insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
- Soweit die Haftung von CraftPlan ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CraftPlan.
- CraftPlan haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in angemessenen Abständen durchzuführen, und dadurch sichergestellt hätte, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 12 Laufzeit & Kündigung
- Early-Access-Verhältnis: Das Early-Access-/Beta-Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit angemessener Frist gekündigt werden. CraftPlan ist insbesondere berechtigt, das Early-Access-Programm jederzeit zu beenden, einzelne Zugänge zu deaktivieren oder die Bereitstellung der Software einzustellen.
- Die Laufzeit und die Kündigungsfristen für die reguläre, kostenpflichtige Nutzung richten sich nach der jeweils vereinbarten Buchung bzw. dem jeweiligen Angebot und gelten erst ab gesonderter Vereinbarung.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für CraftPlan liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung in erheblicher Weise oder wiederholt gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB (insbesondere § 6) verstößt oder mit einer vereinbarten Zahlung erheblich in Verzug gerät.
- Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
§ 13 Änderungen der AGB / Leistungen
- CraftPlan ist berechtigt, diese AGB sowie den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Weiterentwicklung der Software, geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Erfordernisse, geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen) erforderlich wird und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. CraftPlan wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist CraftPlan berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung mit angemessener Frist zu kündigen.
- Im Early-Access-/Beta-Stadium können Funktionen ohne gesonderte Mitteilung geändert, erweitert oder eingeschränkt werden (§ 2 Abs. 3, § 4 Abs. 3).
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Geschäftssitz von CraftPlan. CraftPlan ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Ein etwaiger ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 15 Stand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand vom 21.06.2026.
Stand: 21.06.2026 — CraftPlan GmbH, Gerichtstraße 31, 58540 Meinerzhagen